Impressum  I AGB
 
 
  Inhaltlich verantwortlich:
  Elektromaschinen-Service Klähr
  Inhaber Matthias Bär
  Bertha-von-Suttner-Str. 12
  15236 Frankfurt (Oder)
  Telefon:
  0335 / 6 10 19-10    
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  kontakt@klaehr-elektromaschinen.de
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  mac LEONARDO Werbeagentur 
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  Internet: 
  www.mac-leonardo.de
  
 
  
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
  Unsere
  allgemeinen
  Geschäftsbedingungen
  gelten,
  soweit
  nicht
  ausdrücklich
  etwas
  anderes
  vereinbart
  ist
  für
  alle
  Angebote,
  Aufträge,
  Lieferungen
  und
  Leistungen, 
  die
  wir,
  Elektromaschinen-Service
  Klähr,
  Inhaber
  Matthias
  Bär
  (Verkäufer)
  an
  den
  Auftraggeber
  (Besteller)
  erbringen.
  Sie
  gelten
  auch
  für
  künftige
  Geschäfts-
  beziehungen
  auch
  wenn
  sie
  nicht
  nochmals
  ausdrücklich
  vereinbart
  werden.
  Abweichende
  allgemeine
  Geschäftsbedingungen
  des
  anderen
  Vertragsteils
  haben
  keine 
  Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  I. Angebot und Vertragsabschluss
  Die
  Angebote
  sind
  freibleibend
  und
  unverbindlich.
  Für
  mündlich
  erteilte
  Auskünfte
  unserer
  Mitarbeiter
  übernehmen
  wir
  keine
  Gewähr.
  Mit
  Erteilen
  eines
  Auftrages 
  verpflichtet
  sich
  der
  Besteller,
  die
  bestellte
  Ware
  bzw.
  Leistung
  abzunehmen.
  Fernmündlich
  oder
  unserem
  Außendienstmitarbeiter
  erteilte
  Aufträge
  sind
  von
  uns
  erst 
  angenommen,
  wenn
  und
  soweit
  wir
  sie
  unverzüglich
  ausführen
  oder
  innerhalb
  einer
  Frist
  von
  15
  Werktagen
  schriftlich
  bestätigen.
  Bei
  unverzüglicher
  Lieferung 
  verzichtet der Besteller auf eine schriftliche Bestätigung.
  Für
  die
  Ausführung
  von
  Bauleistungen
  gilt
  im
  Unternehmerverkehr
  die
  Vergabe-
  und
  Vertragsordnung
  für
  Bau-leistungen
  (VOB)
  Teil
  B
  als
  Ganzes
  und
  betreffend
  DIN 
  18299, DIN 18382. DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" auszugsweise auch Teil C.
  An
  den
  zum
  Angebot
  gehörenden
  Unterlagen
  wie
  Abbildungen,
  Zeichnungen
  usw.
  hat
  der
  Werkunternehmer
  das
  Eigentums-
  und
  Urheberrecht.
  Maße
  und 
  Gewichtsangaben
  sind
  nur
  annähernd,
  es
  sei
  denn,
  die
  Maß-
  und
  Gewichtsgenauigkeit
  wurde
  ausdrücklich
  bestätigt.
  Sie
  dürfen
  ohne
  Einverständnis
  von
  uns
  Dritten 
  nicht
  zugänglich
  gemacht
  oder
  auf
  sonstige
  Weise
  missbräuchlich
  verwendet
  werden.
  Wird
  der
  Auftrag
  nicht
  erteilt,
  so
  sind
  kundenindividuell
  erstellte
  Unterlagen 
  unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
  II. Lieferzeit
  Auf
  die
  angegebenen
  Lieferzeiten
  haben
  wir
  für
  Lieferungen
  im
  Inland
  eine
  Nachfrist
  von
  4
  Wochen,
  für
  Lieferungen
  ins
  Ausland
  eine
  Nachfrist
  von
  drei
  Monaten.
  Bei 
  schuldhafter
  Überschreitung
  der
  Nachfrist
  kann
  der
  Besteller
  vom
  Vertrag
  zurücktreten.
  Schadenersatz
  kann
  er
  nur
  verlangen,
  wenn
  uns
  grobe
  Fahrlässigkeit
  oder 
  Vorsatz
  zur
  Last
  fällt.
  Die
  Lieferfrist
  verlängert
  sich
  bei
  Maßnahmen
  im
  Rahmen
  von
  Arbeitskämpfen,
  insbesondere
  Streik
  und
  Aussperrung
  sowie
  beim
  Eintritt 
  unvorhergesehener
  Hindernisse,
  die
  außerhalb
  unseres
  Willens
  liegen,
  z.
  B.
  Be-triebsstörungen,
  Verzögerungen
  in
  der
  Anlieferung
  wesentlicher
  Materialien,
  soweit 
  solche
  Hindernisse
  nachweislich
  auf
  die
  Lieferung
  des
  Liefergegenstandes
  von
  erheblichem
  Einfluss
  sind.
  Dies
  gilt
  auch,
  wenn
  die
  Umstände
  bei
  Unterlieferern 
  eintreten.
  Die
  Lieferfrist
  verlängert
  sich
  entsprechend
  der
  Dauer
  derartiger
  Maßnahmen
  und
  Hindernisse.
  Die
  vorbezeichneten
  Umstände
  sind
  auch
  dann
  von
  uns 
  nicht
  zu
  vertreten,
  wenn
  sie
  während
  eines
  bereits
  vorliegenden
  Verzuges
  entstehen.
  Von
  uns
  werden
  Beginn
  und
  Ende
  derartiger
  Hindernisse
  in
  wichtigen
  Fällen 
  dem
  Besteller
  baldmöglichst
  mitgeteilt.
  Teillieferungen
  sind
  innerhalb
  der
  von
  uns
  angegebenen
  Lieferfristen
  zulässig,
  soweit
  sich
  Nachteile
  für
  den
  Gebrauch
  daraus 
  nicht ergeben.
  Vereinbarte
  Fertigstellungstermine
  sind
  nur
  dann
  verbindlich,
  wenn
  die
  Einhaltung
  nicht
  durch
  Umstände,
  die
  wir
  nicht
  zu
  vertreten
  haben,
  unmöglich
  gemacht
  wird. 
  Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie fehlende Unterlagen (u.a. Baugenehmigung, ...) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
  Der
  Auftraggeber
  hat
  im
  Verzugsfall
  (bei
  Bauleistungen)
  nur
  dann
  den
  Anspruch
  aus
  §
  8
  Absatz
  3
  VOB/B,
  wenn
  für
  Beginn
  und
  Fertigstellung
  eine
  Zeit
  nach
  dem 
  Kalender
  schriftlich
  vereinbart
  war
  und
  der
  Kunde
  nach
  Ablauf
  dieser
  Zeit
  eine
  angemessene
  Nachfrist
  gesetzt
  und
  erklärt
  hat,
  dass
  er
  nach
  fruchtlosem
  Ablauf
  der 
  Frist den Auftrag entziehen wird.
  III. Lieferumfang
  Der
  Lieferumfang
  wird
  durch
  unsere
  schriftliche
  Auftragsbestätigung
  bestimmt.
  Konstruktions-
  oder
  Formän-derungen,
  die
  auf
  die
  Verbesserung
  der
  Technik
  bzw. 
  auf
  Forderungen
  des
  Gesetzgebers
  zurückzuführen
  sind,
  bleiben
  während
  der
  Lieferzeit
  vorbehalten,
  sofern
  der
  Liefergegenstand
  nicht
  erheblich
  geändert
  wird
  und 
  die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
  IV. Annullierungskosten
  Tritt
  der
  Besteller
  unberechtigt
  von
  einem
  erteilten
  Auftrag
  zurück,
  können
  wir
  unbeschadet
  der
  Möglichkeit,
  einen
  höheren
  tatsächlichen
  Schaden
  geltend
  zu 
  machen,
  20
  %
  des
  Verkaufspreises
  für
  die
  durch
  die
  Bearbeitung
  des
  Auftrages
  entstandenen
  Kosten
  und
  für
  entgangenen
  Gewinn
  fordern.
  Dem
  Besteller
  bleibt
  der 
  Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  V. Verpackung und Versand
  Verpackungen
  werden
  Eigentum
  des
  Bestellers
  und
  von
  uns
  berechnet.
  Porto-
  und
  Verpackungsspesen
  werden
  gesondert
  in
  Rechnung
  gestellt.
  Der
  Versand
  erfolgt 
  auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Transportwege und Transportmittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns.
   
  VI. Abnahme und Gefahrenübergang
  1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.
  2.
  Bleibt
  der
  Besteller
  mit
  der
  Annahme
  des
  Kaufgegenstandes
  länger
  als
  vierzehn
  Tage
  ab
  Zugang
  der
  Bereitstellungsanzeige
  vorsätzlich
  oder
  grob
  fahrlässig
  im 
  Rückstand,
  so
  sind
  wir
  nach
  Setzung
  einer
  Nachfrist
  von
  einer
  Woche
  berechtigt,
  vom
  Vertrag
  zurückzutreten
  oder
  Schadensersatz
  wegen
  Nichterfüllung
  zu 
  verlangen.
  Der
  Setzung
  einer
  Nachfrist
  bedarf
  es
  nicht,
  wenn
  der
  Besteller
  die
  Annahme
  ernsthaft
  oder
  endgültig
  verweigert
  oder
  offenkundig
  auch
  innerhalb
  dieser 
  Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
  3.
  Die
  Gefahr
  geht
  auf
  den
  Besteller
  über,
  sobald
  die
  Sendung
  an
  die
  den
  Transport
  ausführende
  Person
  übergeben
  worden
  ist
  oder
  zwecks
  Versendung
  das
  Lager 
  des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  4.
  Erklärt
  der
  Besteller,
  er
  werde
  den
  Liefergegenstand
  nicht
  annehmen,
  so
  geht
  die
  Gefahr
  eines
  zufälligen
  Untergangs
  oder
  einer
  zufälligen
  Verschlechterung
  des 
  Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
  VII. Preise
  Unsere
  Preise
  verstehen
  sich
  ab
  Werk
  bzw.
  Lager
  ohne
  Mehrwertsteuer,
  Fracht,
  Verpackung
  und
  sonstige
  Nebenleistungen.
  Ist
  der
  Besteller
  Kaufmann,
  eine 
  juristische
  Person
  des
  öffentlichen
  Rechts
  oder
  ein
  öffentlich-rechtliches
  Sondervermögen,
  erfolgt
  die
  Festsetzung
  der
  Preise
  unter
  der
  Bedingung
  gleichbleibender 
  Einkaufs-preise,
  Arbeitslöhne,
  Steuern
  und
  sonstiger
  Kosten.
  Zwischen
  dem
  Vertragsabschluss
  und
  dem
  Liefertag
  oder
  auch
  mit
  rückwirkender
  Kraft
  eintretende 
  kostenverändernde Umstände berechtigen uns den Preis entsprechend anzugleichen.
  VIII. Gewährleistung und Haftung
  1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
  a)
  Während
  eines
  Zeitraumes
  von
  sechs
  Monaten
  nach
  Übernahme
  des
  Liefergegenstandes
  hat
  der
  Besteller
  einen
  Anspruch
  auf
  Beseitigung
  von
  Fehlern 
  (Nachbesserung).
  Können
  wir
  einen
  unserer
  Gewährleistungspflicht
  unterliegenden
  Fehler
  nicht
  beseitigen
  oder
  sind
  für
  den
  Besteller
  weitere 
  Nachbesserungsversuche
  unzumutbar,
  so
  kann
  der
  Besteller
  anstelle
  der
  Nachbesserung
  Wandlung
  (Rückgängigmachung
  des
  Vertrages)
  oder
  Minderung 
  (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
  b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  3.
  Werden
  Betriebs-
  und
  Wartungsanweisungen
  des
  Verkäufers
  nicht
  befolgt,
  Änderungen
  an
  den
  Produkten
  vorgenommen,
  Teile
  ausgewechselt
  oder 
  Verbrauchsmaterialien
  verwendet,
  die
  nicht
  den
  Originalspezifikationen
  entsprechen,
  so
  entfällt
  jede
  Gewährleistung,
  wenn
  der
  Besteller
  eine
  entsprechende 
  substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  4.
  Im
  Falle
  einer
  Mitteilung
  des
  Bestellers,
  dass
  die
  Produkte
  nicht
  der
  Gewährleistung
  entsprechen,
  verlangt
  der
  Verkäufer
  nach
  seiner
  Wahl
  und
  auf
  seine
  Kosten, 
  dass:
  a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird,
  b)
  der
  Besteller
  das
  schadhafte
  Teil
  bzw.
  Gerät
  bereit
  hält
  und
  ein
  Service-Techniker
  des
  Verkäufers
  zum
  Besteller
  geschickt
  wird,
  um
  die
  Reparatur
  vorzunehmen. 
  Verlangt
  der
  Besteller,
  dass
  die
  Gewährleistungsarbeiten
  an
  einem
  bestimmten
  Ort
  vorgenommen
  werden,
  kann
  der
  Verkäufer
  dem
  Verlangen
  entsprechen,
  wobei 
  unter
  Gewährleistung
  fallende
  Teile
  nicht
  berechnet
  werden,
  während
  Reisekosten
  und
  zusätzliche
  Arbeitszeit
  zu
  den
  Standartsätzen
  des
  Verkäufers
  zu
  bezahlen 
  sind.
  5.
  Bei
  einer
  Verletzung
  des
  Lebens
  des
  Körpers
  oder
  der
  Gesundheit,
  die
  auf
  einer
  fahrlässigen
  Pflichtverletzung
  von
  uns
  oder
  einer
  vorsätzlichen
  oder
  fahrlässigen 
  Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6.
  Das
  Gleiche
  gilt
  für
  sonstige
  Schäden,
  die
  auf
  einer
  grob
  fahrlässigen
  Pflichtverletzung
  von
  uns
  oder
  auf
  einer
  vorsätzlichen
  oder
  grob
  fahrlässigen 
  Pflichtverletzung
  unseren
  gesetzlichen
  Vertreters
  oder
  Erfüllungsgehilfen
  beruhen.
  Für
  sonstige
  Schäden,
  die
  auf
  Verletzung
  wesentlicher
  Pflichten
  infolge
  leichter 
  Fahrlässigkeit
  von
  uns,
  unserem
  gesetzlichen
  Vertreter
  oder
  Erfüllungsgehilfen
  beruhen,
  ist
  die
  Haftung
  von
  uns
  auf
  den
  vorhersehbaren
  vertragstypischen
  Schaden, 
  jedoch maximal den doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
  Ausgeschlossen
  sind
  Schadenersatzansprüche
  für
  sonstige
  Schäden
  bei
  der
  Verletzung
  von
  Nebenpflichten
  im
  Falle
  leichter
  Fahrlässigkeit.
  Wir
  haften
  nicht
  für 
  sonstige
  Schäden
  aus
  Verzug,
  die
  auf
  einfacher
  Fahrlässigkeit
  beruhen;
  die
  gesetzlichen
  Rechte
  des
  Kunden
  nach
  Ablauf
  einer
  angemessenen
  Nachfrist
  bleiben 
  davon
  unberührt.
  Die
  vorstehenden
  Haftungsausschlüsse
  und/oder
  Beschränkungen
  gelten
  nicht,
  sofern
  wir
  einen
  Mangel
  arglistig
  verschwiegen
  oder
  eine 
  selbstständige
  Garantie
  für
  die
  Beschaffenheit
  der
  Sache
  übernommen
  haben.
  Ansprüche
  des
  Kunden
  auf
  Ersatz
  vergeblicher
  Aufwendungen
  statt
  des 
  Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
  IX. Zahlungsbedingungen
  1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind mit Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2.
  Verzug
  tritt
  bei
  Mahnung
  nach
  Fälligkeit
  ein,
  jedenfalls
  14
  Tage
  nach
  Fälligkeit
  und
  Zugang
  einer
  Rechnung
  oder
  gleichwertigen
  Zahlungsaufforderung
  (bzw.
  bei 
  kalendermäßig bestimmter Fälligkeit bereits mit Fälligkeitseintritt).
  3. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  4.
  Verzugszinsen
  berechnen
  wir
  mit
  5
  %
  p.a.
  über
  dem
  jeweiligen
  Basiszinssatz
  der
  Deutschen
  Bundesbank.
  Sie
  sind
  höher
  anzusetzen,
  wenn
  wir
  eine
  Belastung
  mit 
  einem höheren Zinssatz nachweisen.
  5.
  Ist
  der
  Besteller
  Kaufmann,
  eine
  juristische
  Person
  des
  öffentlichen
  Rechts
  oder
  ein
  öffentlich-rechtliches
  Sondervermögen,
  ist
  die
  Zurückhaltung
  von
  Zahlungen 
  wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
  X. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2.
  Bei
  vertragswidrigem
  Verhalten
  des
  Bestellers,
  insbesondere
  bei
  Zahlungsverzug,
  sind
  wir
  zur
  Rücknahme
  nach
  Mahnung
  berechtigt
  und
  der
  Besteller
  zur 
  Herausgabe verpflichtet.
  3.
  Die
  Geltendmachung
  des
  Eigentumsvorbehaltes
  sowie
  die
  Pfändung
  der
  Liefergegenstände
  durch
  uns
  gelten
  nicht
  als
  Rücktritt
  vom
  Vertrag,
  sofern
  nicht
  die 
  Bestimmungen
  des
  Verbraucherkreditgesetzes
  Anwendung
  finden
  oder
  dies
  ausdrücklich
  durch
  uns
  schriftlich
  erklärt
  werden.
  Bei
  Verwendung
  gegenüber 
  Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
  4.
  Der
  Besteller
  ist
  berechtigt,
  die
  Liefergegenstände
  im
  ordentlichen
  Geschäftsgang
  weiter
  zu
  verkaufen;
  er
  tritt
  uns
  jedoch
  bereits
  jetzt
  alle
  Forderungen
  in
  Höhe 
  des zwischen
  uns
  und
  dem
  Besteller
  vereinbarten
  Kaufpreises
  (einschließlich
  Mehrwertsteuer)
  ab,
  die
  dem
  Besteller
  aus
  der
  Weiterveräußerung
  erwachsen,
  und
  zwar
  unabhängig 
  davon,
  ob
  die
  Liefergegenstände
  ohne
  oder
  nach
  Bearbeitung
  weiterverkauft
  werden.
  Zur
  Einziehung
  dieser
  Forderungen
  ist
  der
  Besteller
  nach
  deren
  Abtretung 
  ermächtigt.
  Unsere
  Befugnis,
  die
  Forderungen
  selbst
  einzuziehen,
  bleibt
  davon
  unberührt;
  jedoch
  verpflichten
  wir
  uns,
  die
  Forderungen
  nicht
  einzuziehen,
  solange 
  der
  Besteller
  seinen
  Zahlungsverpflichtungen
  ordnungsgemäß
  nachkommt
  und
  nicht
  im
  Zahlungsverzug
  ist.
  Ist
  dies
  jedoch
  der
  Fall,
  können
  wir
  verlangen,
  dass
  der 
  Besteller
  die
  abgetretenen
  Forderungen
  und
  deren
  Schuldner
  bekannt
  gibt,
  alle
  zum
  Einzug
  erforderlichen
  Angaben
  macht,
  die
  dazugehörigen
  Unterlagen 
  aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5.
  Die
  Verarbeitung
  oder
  Umbildung
  der
  Waren
  durch
  den
  Besteller
  wird
  stets
  für
  uns
  vorgenommen.
  Werden
  die
  Liefergegenstände
  mit
  anderen,
  uns
  nicht 
  gehörenden
  Gegenständen
  verarbeitet,
  so
  erwerben
  wir
  das
  Miteigentum
  an
  der
  neuen
  Sache
  im
  Verhältnis
  des
  Wertes
  der
  Liefergegenstände
  zu
  den
  anderen 
  verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  6.
  Werden
  die
  Liefergegenstände
  mit
  anderen,
  uns
  nicht
  gehörenden
  Gegenständen
  untrennbar
  vermischt,
  so
  erwerben
  wir
  das
  Miteigentum
  an
  der
  neuen
  Sache
  im 
  Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
  7.
  Der
  Besteller
  darf
  die
  Liefergegenstände
  weder
  verpfänden,
  noch
  zur
  Sicherung
  übereignen.
  Bei
  Pfändungen
  sowie
  Beschlagnahme
  oder
  sonstigen
  Verfügungen 
  durch
  Dritte,
  hat
  der
  Besteller
  uns
  unverzüglich
  davon
  zu
  benachrichtigen
  und
  uns
  alle
  Auskünfte
  und
  Unterlagen
  zur
  Verfügung
  zu
  stellen,
  die
  zur
  Wahrung
  unserer 
  Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
  8.
  Wir
  verpflichten
  uns,
  die
  uns
  zustehenden
  Sicherheiten
  insoweit
  auf
  Verlangen
  des
  Bestellers
  freizugeben,
  als
  der
  Wert
  ihr
  zu
  sichernden
  Forderungen,
  soweit 
  diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
  XI. Haftung aus Delikt
  Schadensersatzansprüche
  aus
  Delikt
  sind
  ausgeschlossen,
  es
  sei
  denn,
  der
  Schaden
  wurde
  vorsätzlich
  oder
  durch
  grobe
  Fahrlässigkeit
  verursacht.
  Dies
  gilt
  auch
  bei 
  Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
  XII. Gerichtsstand
  1.
  Bei
  allen
  sich
  aus
  dem
  Vertragsverhältnis
  ergebenden
  Streitigkeiten
  ist,
  wenn
  der
  Besteller
  Vollkaufmann,
  eine
  juristische
  Person
  des
  öffentlichen
  Rechts
  oder
  ein 
  öffentlich-rechtliches
  Sondervermögen
  ist,
  die
  Klage
  bei
  dem
  Gericht
  zu
  erheben,
  das
  für
  unseren
  Hauptsitz
  zuständig
  ist.
  Wir
  sind
  auch
  berechtigt,
  am
  Hauptsitz
  des 
  Bestellers zu klagen.
  2.
  Es
  gilt
  ausschließlich
  deutsches
  Recht
  unter
  Ausschluss
  der
  Gesetze
  über
  den
  internationalen
  Kauf
  beweglicher
  Sachen,
  auch
  wenn
  der
  Besteller
  seinen
  Firmensitz 
  im Ausland hat.
  XIII. Sonstiges
  1.
  Übertragungen
  von
  Rechten
  und
  Pflichten
  des
  Bestellers
  aus
  dem
  mit
  uns
  geschlossenem
  Vertrag
  bedürfen
  zu
  ihrer
  Wirksamkeit
  unserer
  schriftlichen 
  Zustimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.